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   BSG, 03.12.1996 - 10 RKg 3/95   

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BSG, 03.12.1996 - 10 RKg 3/95 (https://dejure.org/1996,11057)
BSG, Entscheidung vom 03.12.1996 - 10 RKg 3/95 (https://dejure.org/1996,11057)
BSG, Entscheidung vom 03. Dezember 1996 - 10 RKg 3/95 (https://dejure.org/1996,11057)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf die Zahlung von Kindergeldzuschlag - Umfang der Rechte eines Sozialhilfeträgers - Anforderungen an die Ausschöpfung eines Kinderfreibetrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 22.07.1988 - III R 253/83

    Im Rahmen der Sozialhilfe geleistete Beträge für Krankenhilfe, häusliche Pflege

    Auszug aus BSG, 03.12.1996 - 10 RKg 3/95
    Diese bis heute aufrechterhaltene Rechtsprechung des BFH (vgl Urteile vom 22. Juli 1988, BFHE 154, 111, 115 und BFHE 154, 115, 120) ist dahingehend zusammenzufassen, daß iS des § 33a Abs. 1 Satz 3 EStG unter den Begriff "Bezüge, die zur Bestreitung des Unterhalts bestimmt oder geeignet sind", nur solche Bezüge nicht fallen, die dem Unterhaltsempfänger von einem Dritten zweckgebunden für die Abdeckung eines nach Art und Höhe über das Übliche hinausgehenden besonderen und außergewöhnlichen Lebensbedarfs zufließen.

    Dazu zählen exemplarisch die im Rahmen der Sozialhilfe geleisteten Beträge für Krankenhilfe (§ 37 BSHG), häusliche Pflege (§ 69 Abs. 2 BSHG) und Mehrbedarf (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 BSHG; BFHE 154, 111, 114 f) und die sog Telefonhilfe im Rahmen der Altenhilfe (§ 75 Abs. 2 Nr. 3 BSHG).

  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus BSG, 03.12.1996 - 10 RKg 3/95
    Diese den Familienlastenausgleich bezweckende steuerliche Entlastungsfunktion (BVerfGE 82, 60, 78 f) hat das Kindergeld nach Wiedereinführung des Kinderfreibetrages durch das Haushaltsbegleitgesetz 1983 teilweise, dh neben seiner Funktion als allgemeine Sozialleistung, auch in der Folgezeit behalten.

    Zur Absicherung des existentiell notwendigen Grundbedarfs diene auch nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ( , vgl BVerfGE 82, 60) der steuerliche Kinderfreibetrag.

  • BVerwG, 17.06.1993 - 5 C 43.90

    Überleitung von Unterhaltsansprüchen und Auskunftspflicht unterhaltspflichtiger

    Auszug aus BSG, 03.12.1996 - 10 RKg 3/95
    Eine unterhaltsrechtliche Inanspruchnahme durch den Sozialhilfeträger kommt deshalb nur bei atypischen Ausnahmefällen in Betracht, in denen - ausgerichtet an dem Interesse der Allgemeinheit an einem gerechtfertigten Einsatz öffentlicher Mittel - die Nichtinanspruchnahme der unterhaltspflichtigen Eltern unangemessen und mit dem Anliegen des Sozialhilferechts unvereinbar wäre, zB bei sehr guten wirtschaftlichen Verhältnissen (BVerwGE 56, 220, 224; 92, 330, 333 f).
  • BSG, 03.04.1990 - 10 RKg 29/89

    Anrechnung des Kindergeldzuschlags auf die Sozialhilfeleistung

    Auszug aus BSG, 03.12.1996 - 10 RKg 3/95
    Gleiches gelte für den Kindergeldzuschlag, bei dem es sich ebenfalls um Einkommen handele (Hinweis auf BSG SozR 3-5870 § 11a Nr. 1).
  • BVerwG, 17.08.1978 - 5 C 33.77

    Härteregelung - Sollvorschrift - Inanspruchnahme unterhaltspflichtiger Eltern

    Auszug aus BSG, 03.12.1996 - 10 RKg 3/95
    Eine unterhaltsrechtliche Inanspruchnahme durch den Sozialhilfeträger kommt deshalb nur bei atypischen Ausnahmefällen in Betracht, in denen - ausgerichtet an dem Interesse der Allgemeinheit an einem gerechtfertigten Einsatz öffentlicher Mittel - die Nichtinanspruchnahme der unterhaltspflichtigen Eltern unangemessen und mit dem Anliegen des Sozialhilferechts unvereinbar wäre, zB bei sehr guten wirtschaftlichen Verhältnissen (BVerwGE 56, 220, 224; 92, 330, 333 f).
  • BFH, 22.07.1988 - III R 175/86

    1. Zur Anrechnung eigener Einkünfte und Bezüge (Leibrenten und

    Auszug aus BSG, 03.12.1996 - 10 RKg 3/95
    Diese bis heute aufrechterhaltene Rechtsprechung des BFH (vgl Urteile vom 22. Juli 1988, BFHE 154, 111, 115 und BFHE 154, 115, 120) ist dahingehend zusammenzufassen, daß iS des § 33a Abs. 1 Satz 3 EStG unter den Begriff "Bezüge, die zur Bestreitung des Unterhalts bestimmt oder geeignet sind", nur solche Bezüge nicht fallen, die dem Unterhaltsempfänger von einem Dritten zweckgebunden für die Abdeckung eines nach Art und Höhe über das Übliche hinausgehenden besonderen und außergewöhnlichen Lebensbedarfs zufließen.
  • BSG, 14.02.1991 - 10 RKg 23/90

    Anspruch auf Zuschlag zum Kindergeld, Rangfolge des § 3 Abs. 2 S. 1 BKGG

    Auszug aus BSG, 03.12.1996 - 10 RKg 3/95
    Ausnahmen sind dort notwendig, wo die für die Feststellung der Leistung notwendigen steuerrelevanten Ermittlungen durch die Kindergeldkasse möglich und erforderlich sind, zB wenn das zu versteuernde (Gesamt-)Einkommen nachweisbar geringer ist als der Grundfreibetrag und eine Einkommensteuerveranlagung oder ein Lohnsteuerjahresausgleich, gleich aus welchen Gründen, unterblieben sind (Urteil des Senats vom 14. Februar 1991 SozR 3-5870 § 11a Nr. 2).
  • BSG, 21.02.1995 - 10 RKg 35/93

    Berücksichtigung von Kindern im Einkommensteuerrecht; Veranlagung zur

    Auszug aus BSG, 03.12.1996 - 10 RKg 3/95
    Damit stimmt überein, daß grundsätzlich eine Bindung der Kindergeldkasse und der Sozialgerichte an die von der Finanzverwaltung bzw den Finanzgerichten festgestellten Steuertatbestände besteht (Urteil des Senats vom 21. Februar 1995, SozR 3-5870 § 11a Nr. 7).
  • BSG, 14.08.1984 - 10 RKg 6/83

    Kindergeldanspruch - Behindertes Kind - Erwerbsunfähigkeit - Begriff des

    Auszug aus BSG, 03.12.1996 - 10 RKg 3/95
    Das Bundessozialgericht (Urteil des Senats vom 14. August 1984, BSGE 57, 108, 112 f = SozR 5870 § 2 Nr. 35) hat den Begriff des Außerstandeseins, sich selbst zu unterhalten, als Voraussetzung für die Gewährung von Kindergeld iS des § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BKGG entsprechend dem Begriff der Erwerbsunfähigkeit iS des § 1247 Abs. 2 Satz 1 Reichsversicherungsordnung (RVO) ausgefüllt, da Ziel beider Normen gleichermaßen sei, die jeweilige Sozialleistung demjenigen oder für denjenigen zu gewähren, der selbst nicht in der Lage sei, durch Arbeit das Existenzminimum zu verdienen.
  • BFH, 14.06.1996 - III R 13/94

    Für die Beurteilung, ob ein behindertes Kind außerstande ist, sich selbst zu

    Auszug aus BSG, 03.12.1996 - 10 RKg 3/95
    Speziell für den hier vorliegenden Fall, daß dem behinderten Kind mit der Hilfe zum Lebensunterhalt nach den §§ 11 ff BSHG und der Eingliederungshilfe für Behinderte gemäß § 27 Abs. 1 Nr. 6 und Abs. 3 Satz 1 i.V.m. den §§ 39, 40 die Unterbringungs- und Verpflegungskosten sowie zusätzliche Barbeträge (Taschengeld) gewährt werden und damit sein notwendiger Lebensbedarf grundsätzlich abgedeckt ist, hat der BFH im Urteil vom 14. Juni 1996 (BFHE 181, 128) die bereits entwickelten Grundsätze nochmals bekräftigt.
  • LSG Rheinland-Pfalz, 15.12.1994 - L 5 Kg 13/94

    Kindergeldzuschlag; Kinderged; Heimunterbringung; Behinderter; Kind;

  • BFH, 02.08.1974 - VI R 148/71

    Zur Anrechnung von Unterhaltsbeträgen des Sozialamts als "andere Bezüge" der

  • BSG, 30.01.1996 - 10 RKg 13/95

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Kindergeldzuschlag - Berücksichtigung des

  • BVerfG, 25.09.1992 - 2 BvL 5/91

    Grundfreibetrag

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